Verliert ein Mulitjobber einen von mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs, weiร er oft nicht weiter. Da Multijobber hรคufig weiter mindestens 15 Std. arbeiten, vermuten sie meist, dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aber sie kennen nur eine sehr unbekannte Leistung nicht – das Teilarbeitslosengeld.
Dr. Utz Anhalt zum Recht auf Teilzeitarbeitslosengeld
Vorraussetzungen fรผr Teilarbeitslosengeld
Es besteht Anspruch darauf, wenn der Multijobber mindestens 360 Tage in den letzten 2 Jahren gleichzeitig 2 sozialversicherungspflichtigte Tรคtigkeiten hatte und eine verliert.
Hรถhe des Teilarbeitslosengelds
Er bekommt dann fรผr 6 Monate ca. 60% bzw. 67% (mit Kindern) des bisherigen Nettolohns ersetzt. Bei der Berechnung dieses Lohns werden allerdings keine in die Steuerkarte eingetragenen Pendlerpauschalen und รคhnliches berรผcksichtigt.
Beispiel
Paul hat seit 1 1/2 Jahren 2 versicherungspflichtige Stellen. Er arbeitet Halbtags (20 Std.) als Koch und arbeitet zusรคtzlich 15 Stunden (versicherungspflichtig) als Paketzusteller.
Diesen Job verliert er und sucht nun nach etwas Neuem.
Paul kann sich Teilarbeitslos melden, da er mehr als 1 Jahr zwei versicherungspflichtige Jobs gleichzeitig hatte und bekommt dann 60/67% des Lohns ersetzt. Er kann also in aller Ruhe nach einer neuen Stelle suchen.
Vorsicht, selbst ein neuer Minijob fรผhrt zum Verlust des Anspruchs
Nimmt Paul auch auch nur fรผr eine Woche eine Stelle mit mehr als 5 Wochenstunden (auch im Minijob) auf, dann verliert er den Anspruch auf das Teilarbeitslosengeld vollstรคndig.
Wahlmรถglichkeit zwischen Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld
Nimmt der zweite Job weniger als 15 Stunden in Anspruch, besteht eine Wahlmรถglichkeit zwischen Teilarbeitslosengeld und “normalem” Arbeitslosengeld mit Nebenverdienst.
Dazu sollte man sich dann aber individuell beraten lassen.
Rechtsgrundlage
– ยง162 SGB III
– Fachliche Weisung der Bundesagentur